Umwelt, Soziales und Governance

RICHTLINIEN FÜR ERWARTUNGEN AN PARTNER UND MITARBEITER

1. EINFÜHRUNG

Erop Consulting e.U., mit Sitz in der Burggasse 25, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich, USt-ID: ATU69287103 (im Folgenden: das Unternehmen), erbringt seinen Kunden spezialisierte Dienstleistungen auf hohem Niveau, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens beschrieben.

Diese Richtlinien definieren die Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf die Einstellung und das Verhalten von Mitarbeitern und Partnern während der Geschäftstätigkeit und bilden die Grundlage erfolgreicher Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern und Partnern. Nachhaltigkeitsstandards für Partner und Mitarbeiter basieren auf nationalen Vorschriften, internationalen Gesetzen und Konventionen wie den Prinzipien des UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, relevanten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Leitprinzipien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette im Rahmen der Initiative für nachhaltige Entwicklung. Sie spiegeln zudem die internen Normen und Werte des Unternehmens wider.

Ziel ist es, sich einen Wettbewerbsvorteil durch Qualität und nachhaltigen Wert hochspezialisierter Dienstleistungen sowie durch erfolgreiches und nachhaltiges Wirtschaften zu sichern. Der langfristige Erfolg des Unternehmens hängt auch davon ab, wie schnell Risiken und Chancen erkannt werden und ob Gesetze, Vorschriften, ethische Grundsätze und freiwillige Verpflichtungen konsequent eingehalten werden. Es werden hohe Standards gesetzt, und das Unternehmen arbeitet darauf hin, diese Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. Der Ansatz basiert auf der einfachen Erkenntnis, dass verantwortungsvolles Verhalten und Markterfolg nicht miteinander unvereinbar sind, sondern sich gegenseitig fördern. Dieses Verständnis wird von allen Mitarbeitern des Unternehmens sowie von Partnern, Mitarbeitern und Geschäftspartnern erwartet, die diese Prinzipien und Verpflichtungen an ihre eigenen Mitarbeiter und Partner weitergeben. Sie können zudem zusätzliche Regeln implementieren.

Partner und Mitarbeiter des Unternehmens tragen zur Gestaltung des Unternehmenserfolgs bei. Durch Partnerschaften entstehen langfristige Geschäftsbeziehungen, die für beide Seiten vorteilhaft sind. Daher konzentriert sich das Unternehmen auf eine enge Zusammenarbeit mit seinen Partnern und Mitarbeitern. Durch die Anwendung von Nachhaltigkeitsstandards erkennt das Unternehmen seine Verantwortung für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit an. Dasselbe wird von Partnern und Mitarbeitern erwartet, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und Bekämpfung von Korruption. Nachhaltigkeitsstandards gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Partnern und Mitarbeitern, soweit sie für die entsprechenden Geschäftstätigkeiten relevant sind. Partner und Mitarbeiter müssen außerdem alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre eigenen Partner und Mitarbeiter diesen Standards entsprechen.

2. UMWELTSCHUTZSTANDARD

Das Unternehmen strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltkonformität seiner Dienstleistungen sowie eine Reduzierung des Einsatzes natürlicher Ressourcen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte an. Partner und Mitarbeiter müssen alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften in allen Ländern einhalten, in denen sie tätig sind. Umweltmanagement ist einer der Hauptschwerpunkte des Unternehmens. Daher müssen alle Partner und Mitarbeiter mit entsprechenden Risikoprofilen über ein geeignetes Umweltmanagementsystem verfügen.

Ein aktiver Umgang mit ökologischen Herausforderungen wird erwartet; Schäden für Umwelt und Gesundheit sind zu vermeiden. Partner und Mitarbeiter müssen bei ökologischen Herausforderungen mit gebotener Sorgfalt und Bedacht handeln. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien werden gefördert. Partner und Mitarbeiter sollen die ökologische Leistung von Produkten und Dienstleistungen durch Zielsetzung und Überwachung wichtiger Umweltleistungsindikatoren verbessern. Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit der Mitarbeiter müssen während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen vermieden oder minimiert werden.

In allen Aktivitäten wird auf effiziente Nutzung von Energie, Wasser und Rohstoffen, Einsatz erneuerbarer Ressourcen und Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsschäden geachtet. Partner und Mitarbeiter vermeiden die Verwendung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe und Materialien. Umweltverträgliche, alternative und langfristig wirksame Lösungen müssen identifiziert werden. Partner und Mitarbeiter sind verpflichtet, Stoffe zu registrieren, zu deklarieren und gegebenenfalls Genehmigungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Märkte einzuholen.

Während der Entwicklung, Produktion, Nutzung und anschließenden Wiederverwertung von Produkten sowie in sonstigen Aktivitäten muss Abfall vermieden, Ressourcen wiederverwendet und verbleibende Abfälle, Chemikalien und Abwässer sicher und umweltgerecht entsorgt werden.

Nach der Lieferung müssen alle Produkte und Dienstleistungen die vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und bei bestimmungsgemäßer Nutzung sicher sein.

3. MENSCHEN- UND ARBEITNEHMERRECHTE

Die Achtung international anerkannter Menschenrechte bildet die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen des Unternehmens. Partner und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Rechte von Arbeitnehmern und anderen Interessengruppen zu respektieren und sich an internationalen Standards zu orientieren.

Verbot von Sklaverei und Menschenhandel - Partner und Mitarbeiter lehnen die bewusste Nutzung von Zwangsarbeit sowie alle Formen moderner Sklaverei und Menschenhandels ab. Schuldknechtschaft und Zwangsarbeit von Gefangenen sind verboten. Arbeitsverhältnisse müssen freiwillig geschlossen werden, und Mitarbeiter können sie innerhalb einer angemessenen Kündigungsfrist beenden.

Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Mitarbeiter - Kinderarbeit ist verboten. Das Mindestalter für die Beschäftigung muss den nationalen Vorschriften entsprechen. Fehlen solche Vorschriften, gilt die ILO-Konvention C138. Danach darf kein Kind unter 15 Jahren beschäftigt werden, außer in den in den Artikeln 6 und 7 der Konvention vorgesehenen Fällen. Partner und Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Überstunden oder Nachtarbeit leisten und vor Arbeitsbedingungen geschützt sind, die Gesundheit, Sicherheit, Moral oder Entwicklung gefährden.

Verbot von Diskriminierung und Belästigung - Partner und Mitarbeiter lehnen jegliche Diskriminierung und Belästigung ab und dürfen Mitarbeiter nicht aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, Alter, körperlicher oder geistiger Einschränkung, Familienstand, Schwangerschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Meinung diskriminieren. Mitarbeiter werden auf Grundlage von Qualifikation und Fähigkeiten ausgewählt, eingestellt und gefördert. Partner und Mitarbeiter müssen eine belästigungsfreie Arbeitsumgebung gewährleisten und ein soziales Umfeld fördern, das den Einzelnen respektiert. Mitarbeiter dürfen keinen unmenschlichen physischen oder psychischen Behandlungen, körperlicher Züchtigung oder Drohungen ausgesetzt sein.

Vergütung und Leistungen - Vergütung und Leistungen für eine reguläre Arbeitswoche müssen mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard entsprechen. Fehlen gesetzliche Regelungen oder Tarifverträge, richtet sich die Vergütung nach branchenspezifischen und regional üblichen Standards, um einen angemessenen Lebensstandard der Mitarbeiter und ihrer Familien zu sichern.

Arbeitszeit – Partner und Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit den nationalen Gesetzen oder branchenspezifischen Mindeststandards entspricht. Fehlen solche Standards, gilt der ILO-Standard: maximal 48 Stunden pro Woche mit mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden Ruhezeit innerhalb von sieben Tagen. Überstunden dürfen maximal 12 Stunden pro Woche betragen, in temporären oder Notfällen.

Gesundheit, Sicherheit und Brandschutz - Partner und Mitarbeiter müssen nationale Gesetze zu Arbeitsschutz, Gesundheit und Brandschutz einhalten. Alle Schutzmaßnahmen sind den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung zu stellen (ILO-Konvention 155). Verfahren müssen eingerichtet werden, um Gefahren kontinuierlich zu reduzieren und Schutzmaßnahmen zu verbessern.

Partner und Mitarbeiter sind verpflichtet:

· Mitarbeiter über identifizierte Gefahren und präventive bzw. korrigierende Maßnahmen in relevanten Sprachen zu informieren;

· angemessene Schulungen zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Erste Hilfe, Chemikalienmanagement und Brandschutz durchzuführen;

· persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitzustellen;

· Brandschutzausrüstung wie Rauchmelder und Feuerlöscher zu installieren;

· Gefahren und Schutzmaßnahmen zu überwachen;

· Chemikalien gemäß GHS oder lokalen CLP-Vorschriften zu kennzeichnen und gesetzeskonform zu lagern;

· Notfallpläne, Brandschutzausrüstung und medizinische Hilfsmittel bereitzustellen und Evakuierungswege sowie Sammelpunkte zu kennzeichnen.

Arbeits- und Lebensbedingungen - Geschäftspartner müssen sanitäre Einrichtungen und Trinkwasser bereitstellen und die Hygiene von Lebensmittelbereichen und Lagerräumen sicherstellen. Notwendige Schlafräume müssen sauber, sicher und ausreichend dimensioniert sein.

Freiheit der Vereinigungsbildung - Alle Mitarbeiter haben das Recht, Gewerkschaften oder Betriebsräte zu gründen oder ihnen beizutreten. In Ländern mit Einschränkungen durch lokale Gesetze müssen alternative gesetzlich zulässige Möglichkeiten zur Beteiligung der Mitarbeiter bereitgestellt werden.

4. TRANSPARENTE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

Das Unternehmen und seine Partner und Mitarbeiter handeln bei Auswahl und Durchführung von Geschäftsbeziehungen nach Integritätsprinzipien. Das Unternehmen führt Risikoprüfungen durch. Partner und Mitarbeiter handeln fair, schützen den Ruf des Unternehmens und pflegen Beziehungen nur mit geprüften Partnern, die Gesetze und Vorschriften einhalten. Korrekturmaßnahmen werden ergriffen, um Verstöße zu beheben und zukünftig zu verhindern.

Konfliktvermeidung - Entscheidungen werden ausschließlich auf objektiven Kriterien getroffen, ohne Einfluss finanzieller oder persönlicher Interessen.

Korruptionsverbot - Das Unternehmen toleriert keine Korruption und ergreift Maßnahmen dagegen. Partner müssen jegliche Form von Korruption verhindern, einschließlich Zahlungen an Beamte zur Beschleunigung von Verfahren.

5. WETTBEWERB

Freier Wettbewerb – Partner müssen die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze einhalten. Es dürfen keine wettbewerbswidrigen Absprachen oder Verträge mit Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder Dritten geschlossen werden. Die Weitergabe sensibler Informationen oder Handlungen, die den Wettbewerb einschränken könnten, ist untersagt.

Import- und Exportkontrolle - Partner müssen alle geltenden Vorschriften zum Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen, einschließlich Sanktionslisten, einhalten.

Geldwäsche – Partner müssen alle Vorschriften zur Geldwäscheprävention einhalten.

Schutz vertraulicher Informationen – Partner müssen Informationen sachgerecht verwenden und schützen. Daten müssen gemäß Klassifizierung behandelt werden. Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vertrauliche Inhalte dürfen ohne Genehmigung weder veröffentlicht noch weitergegeben werden.

Personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern müssen den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen.

6. INTEGRATION IN ORGANISATION UND PROZESSE

Das Unternehmen erwartet, dass die in diesen Nachhaltigkeitserwartungen festgelegten Werte in den täglichen Geschäftsbetrieb integriert werden. Das Management muss rechtliche und andere Anforderungen identifizieren und bewerten sowie Mitarbeiter schulen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Dokumentation - Partner müssen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, relevante Dokumente und Aufzeichnungen führen, einschließlich Genehmigungen und Lizenzen.

Schulungen – Partner entwickeln Programme zur Verbesserung der Umsetzung und Weitergabe der Richtlinien an Mitarbeiter und sorgen für kontinuierliche Schulung.

Verantwortung - Das Unternehmen empfiehlt die Benennung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten, der Ziele und Maßnahmen entwickelt und die Einhaltung des Verhaltenskodex sicherstellt.

Nicht-Einhaltung – Mitarbeiter müssen Abweichungen melden können, und Partner müssen diese zeitnah und ohne zusätzliche Kosten für das Unternehmen beheben.

7. ÜBERPRÜFUNG DER ERWARTUNGEN

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Erwartungen durch geeignete Mittel zu überprüfen, einschließlich Fragebögen oder Vor-Ort-Inspektionen. Audits werden nur nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit von Partnervertretern während der normalen Arbeitszeit durchgeführt und entsprechen den lokalen Gesetzen. Audits können auch vor Beginn einer Geschäftsbeziehung stattfinden und sind vertraglich bindend.

8. MELDUNG VON VERSTÖSSEN UND KONTAKTPUNKTE

Verstöße müssen sofort erkannt, bearbeitet und korrigiert werden, um das Unternehmen, Mitarbeiter und Partner zu schützen. Ein System zur vertraulichen und professionellen Bearbeitung von Meldungen muss vorhanden sein; ggf. können externe Experten mit Verschwiegenheitspflicht eingebunden werden.

9. RECHTLICHE WIRKUNG UND VERTRAGLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Einhaltung dieses Dokuments ist für Geschäftsbeziehungen entscheidend. Das Unternehmen kann rechtliche Maßnahmen ergreifen, wenn Partner die Erwartungen nicht erfüllen. Werden Gegenmaßnahmen glaubhaft umgesetzt, entscheidet das Unternehmen über alternative Maßnahmen. Individuelle Vereinbarungen können von den Prinzipien dieses Dokuments abweichen.