Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EROP ADVISORY d.o.o. mit Sitz in Zagreb, Trg Josipa Jurja Strossmayera 8, eingetragen beim Handelsgericht Zagreb unter der Firmennummer (MBS): 081696440 und der OIB: 92936680175 (im Folgenden: EROP Consulting), regeln die Art und Weise, in der EROP Consulting Dienstleistungen für juristische und/oder natürliche Personen (im Folgenden: der Auftraggeber) im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge über operative Finanzberatung zwischen EROP Advisory und dem Auftraggeber sowie aller sonstigen Verträge, die in den Tätigkeitsbereich von EROP Advisory und des Auftraggebers fallen. Darüber hinaus ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen vertraglichen Vereinbarungen der zwischen EROP Advisory und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von EROP Advisory veröffentlicht. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in gleicher Weise bekannt gegeben.
Weichen die Bestimmungen eines abgeschlossenen Vertrages von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, gehen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages im Verhältnis zum einzelnen Auftraggeber vor.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Finanzinstitut“ jede juristische Person, die Finanzmittel entgegennimmt und diese für finanzielle Zwecke einsetzt, unabhängig davon, ob es sich um ein Einlagen- oder Nichteinlageninstitut handelt. Hierzu zählen insbesondere Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds sowie Investmentfonds.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Forderungsinhaber“ jede natürliche und/oder juristische Person, die in irgendeiner Weise eine Forderung von einem Finanzinstitut übernommen hat, ohne dass dies auf eine einmalige Forderungsübertragung beschränkt ist.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erbringt EROP Advisory für ihre Auftraggeber Finanzberatungsleistungen, operative Finanzberatungsleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen entsprechend dem jeweiligen Auftrag des Auftraggebers.
Das Angebot für die Dienstleistungen von EROP Advisory wird auf Grundlage der in der Anfrage des Auftraggebers enthaltenen Informationen erstellt. Die wesentlichen Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Zusammenarbeit werden in einer Besprechungszusammenfassung festgehalten, die dem Auftraggeber vor Abschluss des Vertrages übermittelt wird.
Der Vertragsvorschlag, der als Angebot gilt, ist sieben (7) Tage ab dem Zeitpunkt seiner Übermittlung an den Auftraggeber (elektronisch, per Einschreiben oder persönlich) gültig. Nach Ablauf dieser Frist steht es EROP Consulting frei, über die weitere Gültigkeit des Angebots zu entscheiden.
Der Auftraggeber erklärt die Annahme des Vertragsangebots gegenüber EROP Advisory per E-Mail, postalisch oder persönlich. Auch wenn der Auftraggeber den Vertrag weder ausdrücklich bestätigt noch eigenhändig unterzeichnet, gilt der Vertrag zwischen EROP Advisory und dem Auftraggeber als wirksam abgeschlossen, sofern eine der nachstehenden Handlungen vorgenommen wurde:
1. die teilweise oder vollständige Übermittlung der angeforderten Unterlagen,
2. die Zahlung der Kosten für Analysen sowie der Kosten für die Vorbereitung der Vertragsunterlagen und sonstiger im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss angefallener Aufwendungen,
3. die Unterzeichnung einer Vollmacht,
4. sonstige schlüssige Handlungen oder auf andere Weise erklärte Zustimmung.
Ausschließlich im Falle der unter Ziffer 4 genannten schlüssigen Handlungen wird EROP Advisory den Auftraggeber ausdrücklich darüber informieren, dass der Vertrag als abgeschlossen gilt. In den Fällen der Ziffern 1 bis 3 besteht keine Verpflichtung zur gesonderten Mitteilung des Vertragsabschlusses.
EROP Advisory verpflichtet sich, bei der Erbringung seiner Dienstleistungen die Sorgfalt eines ordentlichen Fachmanns anzuwenden und gemäß den Regeln der jeweiligen Fachgebiete zu handeln.
EROP Advisory haftet für Schäden, die dem Kunden entstehen, bis zur Höhe der Vergütung und/oder des Honorars, das EROP Advisory gemäß dem Vertrag bis zum Zeitpunkt des Eintritts des schädigenden Ereignisses erhalten hat. Falls EROP Advisory bis zum Zeitpunkt des Eintritts des schädigenden Ereignisses keine Vergütung und/oder kein Honorar gemäß dem Vertrag erhalten hat, haftet EROP Advisory nicht für die dem Kunden entstandenen Schäden.
Trägt der Kunde durch sein eigenes Verhalten zur Entstehung des Schadens bei, finden die Bestimmungen des Gesetzes über Schuldverhältnisse hinsichtlich der Mitverantwortung entsprechend Anwendung.
EROP Advisory haftet nicht für Schäden, die durch eine unklare oder unzureichend bestimmte Weisung des Kunden, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Naturereignisse oder andere Umstände mit vergleichbarer Wirkung verursacht werden.
EROP Advisory erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich in dem Umfang, der im Vertrag festgelegt und vom Kunden beauftragt wurde. Wenn EROP Advisory der Ansicht ist, dass dies im besten Interesse des Kunden liegt oder dass dadurch ein nicht wiedergutzumachender Schaden für den Kunden verhindert werden kann, ist EROP Advisory berechtigt, Dienstleistungen außerhalb des Umfangs des Kundenauftrags zu erbringen. In diesem Fall hat EROP Advisory Anspruch auf eine um 50 % (in Worten: fünfzig Prozent) erhöhte Prämie gegenüber dem im Vertrag vorgesehenen Honorar.
Der Kunde verpflichtet sich, EROP Advisory rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, Informationen, Analysen, Studien und sonstigen relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, die von EROP Advisory angefordert werden.
Die Vertragspartner benennen außerdem eine oder mehrere Personen, die EROP Advisory zusätzliche Unterlagen zur Verfügung stellen und, falls erforderlich, Treffen mit dem Kunden und dessen Mitarbeitern organisieren, um die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen einzuholen.
EROP Advisory ist berechtigt davon auszugehen, dass alle erhaltenen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß, vollständig und korrekt sind und dass – mit Ausnahme der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen – keine weiteren Informationen, Auszüge, Bücher oder sonstigen relevanten Dokumente bestehen, die auf eine andere Sachlage hinweisen könnten, welche EROP Advisory im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages zu prüfen hat.
Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der Durchführung des Mandats von EROP Consulting nicht berechtigt, mit Personen, die bei EROP Advisory beschäftigt sind oder waren, einen Vertrag abzuschließen und/oder anderweitig eine geschäftliche Zusammenarbeit einzugehen.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist EROP Advisory berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe der Vergütung und/oder des Honorars gemäß dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zuzüglich 100 % (in Worten: einhundert Prozent) zu verlangen.
Die Kunden sind verpflichtet, die Vergütung und/oder das Honorar innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen ab dem Zeitpunkt der Durchführung des Mandats durch EROP Consulting zu bezahlen, sofern im Vertrag oder durch eine gesonderte schriftliche Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und/oder das Honorar umfasst nicht die materiellen Kosten von EROP Consulting, einschließlich Transportkosten, Verpflegungs- und Unterkunftskosten im Rahmen einer Geschäftsreise zur Erfüllung des Vertragsmandats gemäß der Entscheidung über Spesen und Vergütungen sowie externe Rechtsanwaltskosten, Steuerberatungskosten, Kosten der Finanzberatung, Kosten zertifizierter Sachverständiger und ähnliche Kosten.
EROP Advisory ist berechtigt, diese Kosten jederzeit weiterzuverrechnen und aufgrund des Aufwands für Koordination und Verwaltung externer Dienstleistungen um 20 % (in Worten: zwanzig Prozent) zu erhöhen.
Alle sonstigen Kosten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verwaltungs- und Gerichtsgebühren, Kosten für die Beauftragung weiterer Berater usw.) trägt der Kunde unmittelbar, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Bei Gewährung und Berechnung von Rabatten für Dienstleistungen, die Gegenstand eines individuellen Vertrages mit dem Kunden sind, werden solche Rabatte nur einmalig gewährt und gelten nicht für weitere Dienstleistungen, die EROP Advisory diesen Kunden oder anderen Kunden erbringt.
Die genehmigte Berechnung von Rabatten für Dienstleistungen, die Gegenstand eines bestimmten Vertrages mit dem Kunden sind, erfolgt ausschließlich im Falle einer Zahlung der Vorausrechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Bei verspäteter Zahlung behält sich EROP Advisory das Recht vor, den vollständigen Betrag der Vorausrechnung ohne den gewährten und berechneten Rabatt in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EROP Advisory berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie sämtliche Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens geltend zu machen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Kosten externer Dienstleister, Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Transport-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten sowie Kosten der Arbeitsstunden gemäß der Entscheidung über Arbeitsstunden und Vergütungen.
EROP Advisory behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren und/oder Honorare zu berechnen, falls sich herausstellt, dass die in der Zusammenfassung des Kundengesprächs enthaltenen Informationen, auf deren Grundlage der Vertragsvorschlag erstellt wurde, nicht dem tatsächlichen Umfang der angeforderten Dienstleistungen entsprechen.
Die Kunden haften EROP Advisory gegenüber gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren und/oder Honorare. EROP Advisory ist berechtigt, die Zahlung der Gebühren und/oder Honorare von jedem einzelnen Vertragspartner oder von allen Vertragspartnern gemeinsam zu verlangen, bis zur vollständigen Zahlung der Gebühren und/oder Honorare zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen.
EROP Advisory wird das Mandat innerhalb des Zeitraums ausführen, den EROP Advisory nach eigenem Ermessen als notwendig und angemessen für die Verwirklichung der Interessen des Kunden erachtet, unabhängig von der Einschätzung und den Anforderungen des Kunden.
EROP Advisory ist in einem spezifischen Bereich der Finanzberatung tätig, und die Durchführung des Mandats hängt von internen Prozessen und Entscheidungen Dritter ab, auf deren Grundlage EROP Advisory im Namen des Kunden handelt. Aufgrund dessen ist eine Frist für die Durchführung des Mandats nicht festlegbar, sofern dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart wurde.
Das Mandat von EROP Advisory gilt als erfüllt, wenn der Kunde keine Einwände gegen das ausgeführte Mandat erhoben hat, wodurch die Vertragspartner ihre konkludente Zustimmung zur Durchführung des Mandats erteilt haben.
Die Erlangung einer Finanzierungsentscheidung oder einer Entscheidung über die Umschuldung von Darlehen, die Gewährung einer Rückzahlung von Forderungen oder einer einmaligen Zahlung mit Erlass des verbleibenden Schuldbetrags oder die Erreichung einer Lösung, die für den Kunden eine gleichwertige Wirkung im Sinne der Durchführung des Mandats hat, kann sich auf jede natürliche oder juristische Person beziehen, die der Kunde in schriftlicher oder mündlicher Kommunikation mit EROP Consulting benannt hat.
Die Erlangung einer Entscheidung umfasst jede Mitteilung, die dem Kunden durch EROP Consulting übermittelt wird, unabhängig davon, ob diese per Post, elektronischer Post, über andere elektronische Kommunikationsmittel oder durch Vorlage eines Dokuments, einer Absichtserklärung, eines Schreibens oder einer Mitteilung eines Schuldners oder eines Finanzinstituts erfolgt, aus der hervorgeht, dass innerhalb der vereinbarten Grenzen eine Entscheidung getroffen wurde.
Die erfolgreiche Durchführung eines Mandats gilt als gegeben, sobald eine Entscheidung getroffen und gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels übermittelt wurde, auch wenn diese Entscheidung bedingt oder für das Finanzinstitut oder den Forderungsinhaber nicht verbindlich ist, sofern sie nach Einschätzung von EROP Advisory und nicht nach Einschätzung des Kunden alle wesentlichen Elemente enthält.
Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmen die Vertragspartner dieser Auslegung der erfolgreichen Durchführung des Mandats ausdrücklich zu.
EROP Advisory ist berechtigt, die Frist für die Durchführung des Mandats zu verlängern, sofern eine solche Frist vereinbart wurde und hierfür berechtigte Gründe vorliegen. In diesem Fall sind die Kunden nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
EROP Advisory haftet nicht für Unterbrechungen der Dienstleistungen, die aus Gründen entstehen, die durch die Geschäftsführung oder Mitarbeiter des Kunden, Gesellschafter des Kunden, staatliche Behörden oder andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von EROP Consulting verursacht werden.
Sofern eine Frist für die Durchführung des Mandats vereinbart wurde, verlängern sich die Fristen, innerhalb derer EROP Advisory zur Erfüllung des Mandats verpflichtet ist, um die Dauer solcher Unterbrechungen.
EROP Advisory ist berechtigt, geschäftliche Leistungen, Produkte und sonstige Tätigkeiten teilweise zu erbringen.
Die Kunden sind berechtigt, innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen ab Erhalt eines Gutachtens, Berichts oder einer Analyse von EROP Advisory kostenlos eine Erläuterung, Änderung oder Korrektur des erhaltenen Dokuments zu verlangen.
Für Erläuterungen, Änderungen oder Korrekturen eines erhaltenen Gutachtens, Berichts oder einer Analyse nach Ablauf dieser Frist von 7 (in Worten: sieben) Tagen ist EROP Advisory berechtigt, eine zusätzliche Vergütung gemäß der Entscheidung über Arbeitsstunden und Gebühren zu verlangen.
Sollte sich während der Durchführung des Mandats herausstellen, dass EROP Advisory Aufgaben übernimmt, die zum Tätigkeitsbereich des Kunden gehören und für die der Kunde über ausreichend qualifizierte und geschulte Mitarbeiter verfügen sollte oder müsste, hat EROP Advisory Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung gemäß der Entscheidung über Arbeitsstunden und Gebühren.
Die Kunden können den mit EROP Advisory geschlossenen Vertrag vor Ablauf der Mandatsdauer – sofern eine solche vereinbart wurde – nur kündigen, wenn hierfür ein berechtigter Grund vorliegt.
Ein berechtigter Grund für die Kündigung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- wenn eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wobei der Partei, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, eine schriftliche Frist von 8 (in Worten: acht) Tagen zur nachträglichen Erfüllung eingeräumt wird;
- wenn aufgrund höherer Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen objektiv unmöglich ist.
Falls der Kunde EROP Advisory daran hindert, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere durch eine unsachgemäße oder unvollständige Bereitstellung der für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen, ist EROP Advisory berechtigt, den Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen, der der Gesamthöhe des Honorars im Falle der Durchführung des Mandats entspricht.
Der Vertrag gilt an dem Tag als beendet, an dem die Kündigungserklärung dem Postdienstleister zur Zustellung übergeben wird. Die Kündigung muss per Einschreiben mit Rückschein an die im Vertrag angegebene Adresse oder an eine Adresse gesendet werden, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei nach Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt hat, unabhängig davon, ob das Einschreiben tatsächlich zugestellt wurde.
Im Falle eines Rücktritts von der Beratung nach Unterzeichnung des Vertrages und/oder bei Nichtdurchführung des Mandats, dessen Umsetzung der Kunde beabsichtigt hatte, und sofern der Grund für die Stornierung und/oder Nichtdurchführung beim Kunden liegt, ist EROP Advisory berechtigt, Beratungskosten gemäß der Entscheidung über Arbeitsstunden und Gebühren zu berechnen.
Diese Kosten sind innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Abschluss des Vertrages ist EROP Advisory berechtigt, Beratungskosten gemäß der Entscheidung über Arbeitsstunden und Gebühren zu berechnen, zahlbar innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Rechnungsstellung.
Der Betrag dieser Beratungskosten darf jedoch den maximalen Betrag des Honorars nicht überschreiten, der bei vollständiger Durchführung des Mandats angefallen wäre.
Zusätzlich bleibt EROP Advisory im Falle einer Kündigung durch den Kunden weiterhin berechtigt, ein Honorar für die Durchführung des Mandats und/oder Projekts sowie tatsächlich entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung und/oder Einziehung der vertraglichen Gebühren und/oder Honorare zu verlangen, wenn:
- dieses Artikels genannten Umstände erfüllt sind, unabhängig davon, ob EROP Advisory davon durch den Kunden, das Finanzinstitut, den Forderungsinhaber oder öffentlich zugängliche Informationen Kenntnis erlangt hat;
- der Kunde nach dem Rücktritt die Durchführung des Projekts und/oder Mandats mit dem Forderungsinhaber und/oder dem Finanzinstitut fortsetzt und diese Durchführung eine Folge der Tätigkeit und Arbeit von EROP Consulting ist;
- der Kunde vom Vertrag zurücktritt, bevor die Entscheidung ergangen ist oder zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits sicher war, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Mandats geschaffen werden;
- der Kunde im Falle eines Forderungsrückkaufs mit einem anderen Forderungsinhaber oder im Falle einer Finanzierung mit einem anderen Finanzinstitut dieselbe oder eine ähnliche Lösung erreicht.
Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze dieses Artikels gelten auch im Falle einer Vertragsbeendigung, unabhängig davon, ob diese durch EROP Advisory oder den Kunden erfolgt.
EROP Advisory und der Kunde sind verpflichtet, sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag sowie Informationen, die sie über die jeweils andere Partei, deren Geschäftstätigkeit und den Kunden erhalten haben, vertraulich zu behandeln, sofern die Offenlegung solcher Informationen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt zeitlich unbegrenzt und endet nicht durch eine mögliche Beendigung des Vertrages.
Sollten EROP Advisory oder der Kunde aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörden verpflichtet sein, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird jede Partei (sofern gesetzlich zulässig) die andere Vertragspartei vor der Offenlegung der vertraulichen Informationen schriftlich darüber informieren.
In einem solchen Fall werden vertrauliche Informationen ausschließlich in dem Umfang offengelegt, der von der zuständigen Behörde verlangt wird.
Informationen, die zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die zuständige Behörde bereits öffentlich zugänglich waren, gelten im Sinne dieser Bestimmung nicht als vertrauliche Informationen.
Der Kunde ist verpflichtet, EROP Advisory seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) sowie gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gespeichert und verarbeitet.
Mit dem Eingehen einer Vertragsbeziehung mit EROP Consulting erklärt und bestätigt der Kunde, dass alle gegenüber EROP Advisory bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und korrekt sind, und erteilt EROP Advisory die Zustimmung, während der Vertragsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck des Abschlusses und der Durchführung des Vertrages zu erheben und zu verarbeiten.
Mit dem Eingehen einer Vertragsbeziehung mit EROP Consulting erklärt und bestätigt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass EROP Advisory berechtigt ist, personenbezogene Daten des Kunden, verbundener Unternehmen oder anderer relevanter Personen auf schriftliche Anfrage an zuständige Gerichte oder andere gesetzlich ermächtigte Behörden bereitzustellen, zu übermitteln, weiterzugeben oder auszutauschen.
Mit dem Eingehen einer Vertragsbeziehung mit EROP Consulting erklärt und bestätigt der Kunde, dass er über die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung verpflichtender Informationen sowie über die Folgen einer Verweigerung der Bereitstellung von Informationen informiert wurde.
Bei falschen oder unvollständigen Angaben können personenbezogene Daten zum Zweck der Betrugsprävention erhoben und verarbeitet werden.
Alle Inhalte, Dokumente, Entwürfe, Skizzen und sonstigen Materialien, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden erstellt werden, bleiben Eigentum von EROP Consulting.
EROP Advisory behält sich sämtliche Urheberrechte an allen erstellten Dokumenten, Dateien, Entwürfen, Skizzen, Angeboten, schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, Analysen und Studien vor.
Ohne die vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von EROP Consulting ist der Kunde nicht berechtigt, diese Materialien zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 15 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt die vereinbarte Schadensersatzpauschale 100.000,00 HRK (in Worten: einhunderttausend Kuna).
Sollte EROP Advisory einen höheren Schaden erlitten haben, behält sich EROP Advisory das Recht vor, den vollständigen entstandenen Schaden geltend zu machen.
Änderungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und ordnungsgemäß von bevollmächtigten Personen unterzeichnet wurden.
Zusätzliche Anforderungen und zusätzliche Gebühren gemäß Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht als Vertragsänderung im Sinne dieses Artikels.
Der mit EROP Consulting geschlossene Vertrag sowie einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EROP Consulting weder übertragen noch anderweitig Dritten abgetreten werden.
EROP Advisory und der Kunde werden sich bemühen, sämtliche Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich zu lösen.
Sollte eine Streitigkeit entstehen, wird diese durch das zuständige Gericht in Zagreb entschieden.
Alle Mitteilungen werden an die im Vertrag angegebenen Adressen von EROP Advisory und des Kunden zugestellt.
EROP Advisory und der Kunde verpflichten sich, die jeweils andere Partei über Änderungen ihrer Adresse zu informieren.
Andernfalls gilt eine Zustellung als ordnungsgemäß erfolgt, wenn diese an die im Vertrag angegebene Adresse versucht wurde.
EROP Advisory retains the right to change the General Terms and Conditions.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe, die eine geschlechtsspezifische Bedeutung haben, umfassen unabhängig davon, ob sie in männlicher oder weiblicher Form verwendet werden, gleichermaßen beide Geschlechter.
Begriffe im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt.
Die Überschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich der besseren Übersicht und bleiben bei der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die weiterhin gültig und rechtlich wirksam bleiben, davon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website von EROP Advisory.